Zentrale Stelle macht Ernst und veröffentlicht Verstöße gegen das VerpackG

Bis jetzt war es in der Regel so, dass sich die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) weitestgehend bedeckt gehalten hat in Bezug auf die Nachverfolgung und Durchsetzung bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Das hat sich nun offensichtlich geändert: Die Behörde hat angekündigt zukünftig Fallstudien zu Unternehmen zu veröffentlichen, die sich nicht an das VerpackG halten haben. In dem nun veröffentlichen ersten Fall handelt es sich um ein „Gartencenter“, das für das Jahr 2018 seiner Lizenzierungspflicht nicht vollumfänglich nachgekommen ist.

Die möglichen Konsequenzen, die nun dem Unternehmen bei einer solchen Ordnungswidrigkeit drohen sind unter anderem Bußgelder bis zu 100.000 € und ein Verkaufsverbot. Der Fall samt Beweismaterial wurde zur Bearbeitung an das zuständige Landesvollzugbehörde übergeben. Diese sind für die Durchführung des Bußgeldverfahrens und somit für die Vollstreckung des Verpackungsgesetzes zuständig.

Wie wahrscheinlich ist es, dass auch mein Unternehmen von einer Prüfung durch die Zentrale Stelle betroffen ist?

Aktuell ist die Wahrscheinlichkeit als eher sehr gering einzuschätzen. Das liegt daran, dass im ersten Schritt die großen Unternehmen mit riesige Verpackungsmengen (Tonnen-Bereich) kontrolliert werden.

„Da die großen Verpackungsmengen auch von großen Unternehmen in Verkehr gebracht werden, liegt es nahe, dort mit den Maßnahmen zu beginnen. Insofern werden die ersten Fallberichte Unternehmenssachverhalte mit hohen Verpackungsmengen und unterdurchschnittlicher Rechtskonformität betreffen“, stellt Gunda Rachut fest.

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister

Trotzdem ist es zu empfehlen nochmal die angegebenen Verpackungsmaterialien und Mengen für die jeweiligen Jahre kritisch zu hinterfragen und ggf. Mengennachmeldungen bei einem Verpackungslizenz-Anbieter deiner Wahl durchzuführen.

Eine Übersicht aller Anbieter findest du in unserer Vergleichstabelle.

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