JSBeratung Jan Söllig | Mit externer Beratung zur „kosten“-optimalen Umsetzung

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Externe Beratung für das Verpackungsgesetz – Wann lohnt sich das? 

Viele Hersteller und Händler stellen sich die Frage, ob sie bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes besser auf das Know-How eines neutralen Beraters zurückgreifen sollten oder doch gut selbst mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben klarkommen.

Die Frage kann natürlich nicht allgemein beantwortet werden, sondern es liegt oftmals an folgenden Faktoren:

– Größe des Unternehmens & Komplexität des Produkt- und Verpackungsportfolios 
– Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Erfüllung der Pflichten
– Das Know-how der involvierten Personen

 

Kleinstunternehmen – Profitieren vom Verpackungslizenz Vergleichsrechner

Als Faustregel kann man festhalten, dass Kleinunternehmen, die ein jährliches Entgelt zwischen 1 und 5.000 Euro für ihre Verpackungslizenz entrichten, in der Regel keinen neutralen Berater benötigen. Stattdessen wird zum Preisvergleich aller Anbieter oftmals der kostenlose Vergleichsrechner von Verpackungslizenz24.de genutzt. Nach Eingabe der Verpackungsmengen in KG pro Materialart in den Kalkulator, werden alle Anbieter samt Preise und Konditionen übersichtlich angezeigt. Anschließend kann direkt und unkompliziert online die Verpackungslizenz beim gewählten Anbieter abgeschlossen werden. Falls unerwartet doch noch Fragen auftreten sollten, helfen die Support-Mitarbeiter der dualen Systeme gerne. 

 

Größere Unternehmen – Wie neutrale Berater Mehrwert schaffen

Für größere Unternehmen, mit jährlichen Verpackungslizenzkosten, die zum Teil weit über 5.000 Euro pro Jahr hinausgehen, lohnt sich das Zurückgreifen auf das Know-How eines neutralen Beraters in vielen Fällen. Unternehmen in dieser Größenordnung haben mit der Abgabepflicht der Vollständigkeitserklärung (VE) via Wirtschaftsprüfer einen erheblichen Mehraufwand als Kleinunternehmen. Des Weiteren haben sie nicht selten ein umfangreiches Produkt- und Verpackungsportfolio und kämpfen mit komplexen Fragen bezüglich der Bestimmung, was genau eine Verkaufsverpackung ist und was nicht. In diesen Dimensionen ist die Ausschreibung der Verpackungsmengen und anschließende Nachverhandlung über die unternehmenseigene Einkaufsabteilung oftmals der Normalfall. Leider hat nicht jedes Unternehmen Mitarbeiter mit den notwendigen Kenntnissen, um Fehler zu vermeiden und Einsparungspotential zu erkennen. An dieser Stelle setzt der neutrale Berater an und unterstützt mit seinem Know-How, um eine „kosten“-optimale Umsetzung für das Unternehmen zu erreichen. 

 

Höhere Kosten – Durch Fehler bei der Verpackungseinstufung

Die Frage, welche Verpackungen müssen eigentlich lizenziert werden, werden in vielen Unternehmen mit der bisherigen Vorgehensweise beantwortet. Und gerade hier besteht eine erhebliche Fehlerquelle. Die dualen Systeme nehmen gerne Mengen an, die vom Hersteller als Planmengen genannt werden. Eine Hinterfragung der Mengenermittlung erfolgt aufgrund der akquisitorischen Ausrichtung des Vertriebes der dualen Systeme nicht oder nur sehr, sehr selten. Auch eine erfolgreiche Vollständigkeitsprüfung kann Fehler nicht wirklich aufdecken. Oftmals werden Wirtschaftsprüfer eingesetzt, die zwar die Korrektheit der Mengenermittlung nachvollziehen können, nicht aber in der Lage sind, zwischen Verpackung und Produkt bzw. Hintergründe für die unterschiedliche Einstufung – beispielsweise Verpackung von Scheibenwischern, Pflanztöpfen, Honiggläsern – nicht kennen.

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JS Beratung - Jan Söllig

Neutrale Berater – Wie finde ich einen guten?

Die größte Zahl der Personen, die sich den verpackungsrechtlichen Vorschriften auskennen; arbeiten erfahrungsgemäß bei den dualen Systemen und in der Zentralen Stelle. Und das ist eine Krux: die Zentrale Stelle darf keine Beratungstätigkeit ausführen und die Mitarbeiter der dualen Systeme können nicht „neutral“ sein. Es verbleibt dann noch die Gruppe der Rechtsanwälte. Abgesehen von der Schwierigkeit jemanden mit dem Schwerpunkt Verpackungsgesetz zu finden, wäre dieses der teuerste Weg, sich beraten zu lassen.

Die JSBeratung Jan Söllig hat diese Schwierigkeit erkannt und bietet seit nunmehr fast sieben Jahren eine Beratungsleistung zum Verpackungsgesetz an. Hierbei handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Beratung, welche gegenüber einer Rechtsberatung natürlich deutlich kostengünstiger ist.

Wie läuft eine solche Beratung bei typischerweise ab?

Ein typischer Ablauf teilt sich in vier Bereiche ein:

1. IST-Aufnahme

Im Rahmen der IST-Aufnahme wird die bisherige Umsetzung betrachtet. Diese umfasst aber nicht nur die duale Lizenzierung von Verkaufsverpackungen, sondern auch den Umgang mit Transport- und großgewerblichen Verpackungen, mit schadstoffhaltigen Füllgütern oder auch Pfandgebinden. Alle relevanten Vorschriften aus dem VerpackG werden betrachtet.

2. Präsentation Zwischenergebnis mit Priorisierung der Aufgaben

Im zweiten Schritt erfolgt die Präsentation der IST-Aufnahme. Ganz wichtig ist hier die Darstellung, was „richtig“ und was „falsch“ läuft. Die einzelnen Punkte werden priorisiert und gemeinsam mit dem Kunden wird entschieden, welche Aufgaben in welche Zusammensetzung aufgearbeitet werden sollen.

3. Aufgabenbeschreibung

Nachdem die Aufgaben erkannt und bewertet wurden, erfolgt die Umsetzung. Diese wird von der JSBeratung oder vom Kunden (je nach Aufgabenstellung) übernommen. Ganz wichtig ist aber, dass die JSBeratung immer dabei ist und damit den Gesamtüberblick behält.

4. Ergebnis

Der vierte Bereich schließt das Aufgabepaket ab. Die erreichten Ergebnisse werden dargestellt und ein Beratungsfazit gezogen. Auch nach Abschluss des Projektes bleibt die JSBeratung für spätere Rückfragen ein Ansprechpartner.

Was kostet eine solche Beratung?

Das ist natürlich eine ganz wesentliche Fragestellung; gleichwohl ist die Beantwortung dieser Frage nicht pauschal möglich. Üblicherweise verschafft sich die JSBeratung im Rahmen eines Kick-off-Gespräches einen Überblick über den Bedarf einer Beratungsleistung. Im Anschluss daran, erfolgt dann eine Angebotslegung; wobei es auch hier unterschiedliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit gibt:

  1. Zusammenarbeit auf Stunden-/Tagessatzbasis; bietet sich an, wenn eine langfristige Zusammenarbeit erwünscht ist.
  2. Zusammenarbeit zu einem Pauschalentgelt; bietet sich an, wenn der Aufwand durch die JSBeratung abschätzbar ist und der Kunde die Kosten fest einkalkulieren möchte.
  3. Zusammenarbeit mit erfolgsabhängiger Vergütung; bietet sind insbesondere dann an, wenn der Kunde aus Sicht der JSBeratung interessant sein könnte, selbst aber kein Beratungsbudget zur Verfügung stellen kann.

 

Wer steckt hinter der JSBeratung – Jan Söllig? 

Jan Söllig ist seit über 25 Jahre im Bereich der Abfallwirtschaft tätig und verfügt damit über viele Jahre Berufserfahrung in leitender Funktion der deutschen Entsorgungswirtschaft und bei einem Dualen System. Er hat u.a. drei dualen Systemen beim Aufbau unterstützt und berät heute diejenigen, die von den Vorschriften des Verpackungsgesetzes betroffen sind; Hersteller und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Im Bereich der Hersteller & Händler kommen die Kunden der JSBeratung aus der Markenindustrie, dem Baustoffsektor, dem Chemiebereich oder auch eine bundesweit tätigen Baumarktkette.

Mit einem Netzwerk aus Sachverständigen, Beratern und Organisationen stellt sich die JSBeratung auch komplexen Sachverhalten.


Fazit

Ein neutraler Berater wie z.B. JSBeratung Jan Söllig lohnt sich insbesondere für größere Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung der Pflichten aus dem Verpackungsgesetz benötigen. Dabei profitieren diese Unternehmen vom Know-How des Beraters u.a. bei: 

– Der Ausschreibung und Vertragsausgestaltung mit dem dualen System
– Bestimmung der Verpackungsart- und Material
– Outsourcing von nicht wertschöpfenden Tätigkeiten 

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