Ratgeber · Aktualisiert Mai 2026

Verpackungsgesetz (VerpackG):
Was Händler wirklich wissen müssen

Wer ist betroffen? Was muss lizenziert werden? Wie funktioniert die LUCID-Registrierung – und was droht bei Verstößen? Alles Wichtige zum VerpackG, ohne Behördendeutsch.

ca. 8 Min.Lesezeit
Mai 2026Letzte Aktualisierung
VerpackG i.d.F. 2022Rechtsgrundlage
01Das Wichtigste zuerst

Was ist das Verpackungsgesetz warum betrifft es dich?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit dem 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft und hat die alte Verpackungsverordnung abgelöst. Es verpflichtet Hersteller und Händler dazu, sich an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu beteiligen indem sie eine Verpackungslizenz bei einem zugelassenen Dualen System erwerben.

Kurz gesagt: Wer gewerblich Verpackungen in Deutschland an private Endverbraucher abgibt, muss dafür bezahlen, dass diese Verpackungen später recycelt werden können. Das gilt für den Karton, mit dem du ein Paket verschickst, genauso wie für die Produktverpackung des Herstellers.

Keine Ausnahme für Kleinunternehmer: Die Pflicht zur Systembeteiligung gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Umsatz. Auch wer nur wenige Pakete pro Jahr verschickt, ist betroffen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 200.000 €.
Wer ist betroffen?
Alle Hersteller und (Online-)Händler, die verpackte Waren an private Endkonsumenten in Deutschland abgeben, unabhängig von Größe oder Sitz.
Was ist zu tun?
Kostenlos bei LUCID registrieren, Verpackungslizenz bei einem Dualen System erwerben, Mengen jährlich melden.
Was kostet es?
Für Kleinstmengen ab ca. 18 €/Jahr. Die meisten Online-Händler zahlen 25–150 € im Jahr.
Was droht bei Verstoß?
Bußgelder bis 200.000 €, Verkaufsverbote und Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
02Betroffene Unternehmen

Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?

Das VerpackG richtet sich an „Hersteller“ im rechtlichen Sinne – das ist nicht immer der Produzent des Produkts, sondern jeder, der systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Verkehr bringt.

Als Hersteller im Sinne des VerpackG gilt, wer Verpackungen befüllt, Waren in Verpackungen einschließt oder Verpackungen als Serviceverpackungen an Letztvertreiber abgibt – und diese Verpackungen letztlich beim privaten Endverbraucher anfallen.

Betroffen sind insbesondere:

Online-Händler, die Waren in Paketen an Privatkunden versenden — egal ob selbst hergestellt oder weiterverkauft. Mindestens die Versandverpackung ist lizenzpflichtig.

Hersteller und Markeninhaber, die Produkte mit eigener Verpackung auf den deutschen Markt bringen. Sie lizenzieren Produkt- und ggf. Umverpackung.

Ausländische Händler (EU, China u.a.), die direkt an deutsche Endverbraucher verkaufen — etwa über Amazon, eBay oder den eigenen Webshop. Seit 2022 stark verschärft.

Gastronomen und Letztvertreiber, die Serviceverpackungen (Coffee-to-go-Becher, Pizzakartons) an Endkunden abgeben — sofern nicht bereits vor-lizenziert.

Reiner Weiterverkäufer? Wenn du Produkte weiterverkaufst, die du nicht selbst verpackst, lizenzierst du nur deine eigene Versandverpackung — nicht die Produktverpackung. Die hat der Hersteller bereits selbst lizenziert.
03Verpackungsarten

Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?

Nicht jede Verpackung fällt unter die Lizenzierungspflicht. Das VerpackG unterscheidet zwischen mehreren Kategorien – entscheidend ist, ob die Verpackung beim privaten Endverbraucher anfällt.

Betroffen sind insbesondere:

Lizenzpflichtig
Versandverpackung
Alle Verpackungen, die du zum Schutz deiner Waren beim Versand verwendest — inklusive Füllmaterial.
Kartonagen · Luftpolsterfolie · Versandtaschen · Schaumflocken · Klebeband
Lizenzpflichtig
Produktverpackung
Die Verpackung, in der das Produkt verkauft wird. Relevant, wenn du selbst Hersteller bist.
Flaschen · Dosen · Tuben · Kartons · Gläser · Blister · Folienbeutel
Oft vorlizenziert
Serviceverpackung
Wird erst beim Händler befüllt. Häufig schon vom Hersteller lizenziert — prüfen!
Coffee-to-go-Becher · Pizzakartons · Bäckertüten · Tragetaschen
Nicht lizenzpflichtig
Transportverpackung
Bleibt im B2B und fällt nicht beim Endverbraucher an — daher kein Lizenzbedarf.
Paletten · Umreifungsbänder · Stretch-Folien · Gitterboxen

Welche Materialien müssen lizenziert werden?

Lizenzierungspflichtig sind Verpackungen aus folgenden Materialarten – jeweils nach Gewicht (in kg) berechnet:

Papier · Pappe · Karton
mittlere Klasse
Kunststoff
teure Klasse
Glas
günstige Klasse
Metall (Alu, Stahl)
teuerste Klasse
Naturstoffe & Sonstige
günstigste Klasse
Verbundstoffe (z.B. Getränkekartons)
teure Klasse
04Pflicht zur Registrierung

LUCID-Registrierung: Schritt für Schritt erklärt

Bevor du eine Verpackungslizenz kaufen kannst, musst du dich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Das ist kostenlos und einmalig.

Reihenfolge beachten: Erst LUCID-Registrierung, dann Verpackungslizenz kaufen. Bei den meisten Dualen Systemen musst du vor Vertragsschluss deine LUCID-Registrierungsnummer angeben.
01

LUCID-Konto anlegen

Auf lucid.verpackungsregister.org kostenlos als Hersteller registrieren. Du brauchst: Name, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden). Im Anschluss erhältst du eine Registrierungsnummer.

02

Verpackungslizenz abschließen

Für deine jährlichen Verpackungsmengen schließt du einen Lizenzvertrag bei einem Anbieter ab. Nutze unsere exklusiven Gutscheincodes um den günstigsten Preis für deine Lizenz zu erhalten.

03

Mengenmeldung bei LUCID hinterlegen

Nach dem Lizenzkauf gibst du in LUCID an, bei welchem Anbieter du deine Mengen lizenziert hast. Gib hier immer die selben Mengen an, die du auch lizenziert hast.

04

Jährliche Mengenmeldungen

Bis zum 15. Mai des Folgejahres meldest du in LUCID und bei deinem Anbieter die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen des letzten Jahres nach Materialart. Diese Meldung wird auch als Jahresabschlussmengenmeldung bezeichnet.


Zusätzlich musst du am Anfang des Jahres immer eine neue Prognosemeldung bei LUCID und deinem Anbieter für die Planmengen des neuen Jahres machen.

Gut zu wissen: Die Registrierung bei LUCID ist kostenlos und dauert ca. 10–15 Minuten. Sie muss nur einmal durchgeführt werden.
05Was kostet die Lizenz?

Verpackungslizenz Kosten 2026 was zahlen Online-Händler wirklich?

Die Kosten hängen von zwei Faktoren ab: Materialart und Menge. Glas und Naturmaterialien / sonstige Materialien sind preislich am günstigsten, Papier und Pappe liegen im Mittelfeld, Kunststoff, Metalle und Verbundstoffe sind am teuersten. Für die meisten kleinen Online-Händler liegt der Jahresbeitrag zwischen 25 und 150 Euro.

Kleinstmengen Papier/Pappe/Karton (PPK) im Preisvergleich

Menge (PPK)ReclayGrüner PunktLizenzero
50 – 100 kg21,67 – 28,51 €36,00 €36,25 - 49,00 €
150 kg40,29 €36,00 €62,74 €

Alle Preise netto 2026. Grün = günstigster Anbieter in dieser Mengenstufe.

Vorsicht bei Pauschalpreisen: Manche Anbieter verkaufen „Starterpakete" mit fester Menge. Bei kleinen Mengen zahlt man dabei oft doppelt so viel wie nötig. Beispiel: 45 € für 50 kg Papier — Reclay nimmt für dieselbe Menge nur 21,45 €.
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06Bußgelder & Risiken

Bußgelder und Abmahnungen: Was droht bei Verstoß?

Das Verpackungsgesetz wird aktiv vollzogen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister prüft regelmäßig, ob Hersteller registriert und systembeteiligt sind. Plattformen wie Amazon sind zudem verpflichtet, nicht-konforme Anbieter zu sperren.

VerstoßMögliche FolgeMax. Bußgeld
Keine LUCID-RegistrierungVerkaufsverbot, Bußgeld200.000 €
Keine SystembeteiligungAbmahnung, Bußgeld, Verkaufsverbot200.000 €
Falsche MengenmeldungNachzahlung, Bußgeld100.000 €
Keine Vollständigkeitserklärung (ab 80t/Jahr)Bußgeld200.000 €

Neben behördlichen Bußgeldern sind Abmahnungen durch Mitbewerber ein reales Risiko. Da die LUCID-Datenbank öffentlich einsehbar ist, können Konkurrenten direkt überprüfen, ob ein Händler registriert und systembeteiligt ist. Abmahnkosten können schnell mehrere tausend Euro betragen.

So schützt du dich: Bei LUCID registrieren (kostenlos), Lizenzvertrag mit einem zugelassenen Dualen System abschließen, Mengen jährlich bis 15. Mai melden. Das war's — mehr brauchst du in den meisten Fällen nicht zu tun.
07Gesetzesänderungen

VerpackG 2: Was hat sich seit 2022 geändert?

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG 2), die ab Juli 2022 in Kraft getreten ist, wurden mehrere wichtige Änderungen eingeführt. Hier die relevantesten für Online-Händler:

Seit Juli 2022
Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen ausgeweitet
Pfandpflicht gilt seit 1. Juli 2022 auch für Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen — auch im Außer-Haus-Bereich. Für kleinere To-go-Becher gilt eine abweichende Regelung.
Seit Januar 2023
Mehrwegpflicht im Gastgewerbe
Gastronomen und Lieferdienste mit mehr als 5 Mitarbeitern und 80 m² Verkaufsfläche müssen Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältnissen anbieten.
Seit 2022 · laufend
Strengere Marktüberwachung für ausländische Händler
Die ZSVR hat erweiterte Befugnisse erhalten. Plattformen (Amazon, eBay, Zalando) sind verpflichtet, nicht-registrierte Anbieter zu sperren. Ein autorisierter Vertreter kann die Pflichten übernehmen.
Seit 2022
Erhöhte Recyclingquoten für Duale Systeme
Die Dualen Systeme müssen höhere Recyclingquoten für Kunststoff- und andere Verpackungsabfälle nachweisen. Das hat zu leicht höheren Lizenzpreisen für Kunststoff geführt.
08Dein Fahrplan

In 4 Schritten zur rechtssicheren Verpackungslizenz

Klingt komplizierter als es ist. Für die meisten kleinen Online-Händler dauert die komplette Einrichtung unter einer Stunde.

01

LUCID-Konto anlegen

Auf lucid.verpackungsregister.org kostenlos als Hersteller registrieren. Du brauchst: Name, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden). Im Anschluss erhältst du eine Registrierungsnummer.

02

Verpackungslizenz abschließen

Für deine jährlichen Verpackungsmengen schließt du einen Lizenzvertrag bei einem Anbieter ab. Nutze unsere exklusiven Gutscheincodes um den günstigsten Preis für deine Lizenz zu erhalten.

03

Mengenmeldung bei LUCID hinterlegen

Nach dem Lizenzkauf gibst du in LUCID an, bei welchem Anbieter du deine Mengen lizenziert hast. Gib hier immer die selben Mengen an, die du auch lizenziert hast.

04

Jährliche Mengenmeldungen

Bis zum 15. Mai des Folgejahres meldest du in LUCID und bei deinem Anbieter die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen des letzten Jahres nach Materialart. Diese Meldung wird auch als Jahresabschlussmengenmeldung bezeichnet.


Zusätzlich musst du am Anfang des Jahres immer eine neue Prognosemeldung bei LUCID und deinem Anbieter für die Planmengen des neuen Jahres machen.

09Häufige Fragen

FAQ: Alle Antworten zum Verpackungsgesetz

Bin ich als Kleinunternehmer wirklich verpflichtet?+
Ja. Das Verpackungsgesetz unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße oder Umsatz. Auch Einzelpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmer im Sinne des UStG sind betroffen. Die gute Nachricht: Bei sehr kleinen Mengen (z. B. 20 kg Papier pro Jahr) sind die Kosten minimal — oft unter 15 €.
Ich verkaufe nur B2B — brauche ich trotzdem eine Lizenz?+
Nein, wenn du ausschließlich an Gewerbetreibende lieferst und die Verpackungen nicht beim privaten Endverbraucher anfallen. Sobald auch nur ein Teil deiner Kunden Privatpersonen sind, bist du betroffen. Im Zweifel ist eine Lizenz günstiger als das Risiko einer Abmahnung.
Ich kaufe bei Amazon FBA — wer ist Hersteller?+
Bei FBA bleibst du als Verkäufer der „Hersteller" im Sinne des VerpackG, soweit du die Produkte einlieferst. Für die Amazon-eigene Versandverpackung ist Amazon zuständig. Deine Pflicht bezieht sich auf die Verpackung zum Einliefern sowie auf deine Produktverpackungen.
Kann ich Anbieter wechseln, wenn ich unzufrieden bin?+
Ja, aber meist erst zum Jahresende — die meisten Verträge laufen mindestens 12 Monate, mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Reclay ist eine Ausnahme: kein Mindestvertrag, keine Kündigungsfrist. Die neue Registrierungsnummer wird in LUCID einfach aktualisiert.
Was ist der Unterschied zwischen LUCID und Verpackungslizenz?+
LUCID ist das öffentliche Register, in dem du als Hersteller gelistet bist — kostenlos. Die Verpackungslizenz ist dein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Dualen System, der die tatsächliche Finanzierung des Recyclings sicherstellt. Beide sind Pflicht — LUCID allein reicht nicht.
Ich versende aus dem Ausland — bin ich auch betroffen?+
Ja. Seit der Novelle 2022 gilt das Gesetz auch für ausländische Händler, die direkt an deutsche Endverbraucher verkaufen. Du kannst dich selbst registrieren oder einen autorisierten Vertreter in Deutschland benennen, der die Pflichten übernimmt.
Was, wenn ich mehr lizenziert habe als verbraucht?+
Kommt auf den Anbieter an. Einige Duale Systeme bieten Mengengutschriften an: Grüner Punkt erstattet bis zu 10 % der Referenzmenge; Lizenzero erlaubt Korrekturen bis 31. August. Andere (z. B. Reclay) bieten keine Rückerstattung. Das solltest du bei der Auswahl mitdenken.
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