Verpackungsgesetz: Achtung vor Verwendung von Online-Siegeln

Am 24.04. hat der GrünePunkt sein neues Online-Label vorgestellt. Wir nehmen dies zum Anlass nochmal auf die möglichen Probleme bei der Verwendung eines solchen „Online-Siegels“, „Online-Label“ oder „Lizenzstempel“ hinzuweisen.

Lizenzero / GrünerPunkt / Reclay

Problem: Werben mit Selbstverständlichkeiten

Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie die Lizenzierung deiner Verpackungsmengen bei einem Dualen System deiner Wahl, ist für dich als Hersteller bzw. Onlinehändler i.d.R. eine gesetzliche Pflicht. Somit ist die rechtskonforme Erfüllung deiner sogenannten Systembeteiligungspflicht laut Gesetz eine Selbstverständlichkeit. Die Erwähnung das du beim Verpackungsregister LUCID registriert bist und das damit zusammenhängende Zeigen eines Online-Siegels des Dualen Systems deiner Wahl, könnte unter Umständen so ausgelegt werden, dass du mit Selbstverständlichkeiten wirbst.

Beispiel: Onlinehändler

Die Verwendung eines solches Online-Siegel könnte unter Umständen bei einem potenziellen Kunden deines Online-Shops den Eindruck erwecken, dass im Vergleich zu einem Mitbewerber der kein Online-Siegel hat, du dich am Verpackungsrecycling beteiligst und der andere nicht. Der Kunde erkennt irrtümlich einen Vorteil, den es aber eigentlich nicht gibt. Das könnte dann unter den Tatbestand des „Werben mit Selbstverständlichkeiten“ fallen und wäre somit ein potenzielles Ziel für Abmahnungen.

Die IT-Recht Kanzlei genau wie der Händlerbund nennen die „Registrierung im Verpackungsregister LUCID“ als Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten-was-ist-erlaubt.html

Online-Siegel: Verwendung vielleicht doch ok?

Falls du dich entschiedenen hast ein Online-Siegel deines Verpackungslizenz-Anbieters zu zeigen, könntest du natürlich auch so argumentieren, dass es eben nicht selbstverständlich ist, dass du bei diesem ganz bestimmten Anbieter deine Verpackungen lizenzierst hast. Wenn du zeigen willst, bei wem du deine Verpackungen lizenziert hast, kannst du dafür selbstverständlich das Logo bzw. das Online-Siegel (sofern vom Anbieter so vorgesehen) verwenden. Aufpassen solltest du jedoch, wie du das Online-Siegel nach Außen kommunizierst und in welchem Kontext du es stellst damit nicht der Eindruck des „Werben mit Selbstverständlichkeiten“ entsteht.

Fazit

Am Ende wäre es dann Sache des Gerichtes – im Streitfall – festzustellen, wer Recht hat. Um auf Nummer sicher zu gehen, wäre es natürlich eine Möglichkeit einfach komplett auf die Verwendung eines Online-Siegel zu verzichten.


Weitere Quellen zum Thema:

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/130407-shop-hinweisen-verpackungslizenz
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten.pdf
https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten-was-ist-erlaubt.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/g%C3%BCtesiegel-werbung-selbstverst%C3%A4ndlichkeit.html

Schreibe einen Kommentar