Sofern du als gewerblicher Hersteller / Online-Händler verpackte Produkte an Endkonsumenten innerhalb von Deutschland versendest, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass du unter das Verpackungsgesetzt fällst und eine sogenannte Verpackungslizenz benötigst. Als Inverkehrbringer hast du eine Produktverantwortung. Diese beinhaltet u.a. auch, dass du dich an den Kosten für das Recycling der von dir verwendeten Verstand- und Produktverpackung beteiligen musst. Im Prinzip ist es ganz einfach: Durch deine gewerbliche Aktivität entsteht mehr Verpackungsmüll, der recycelt und entsorgt werden muss.
Im Grunde funktioniert die Verpackungslizenz wie eine Art „Ablassbrief“ für das Inverkehrbringen von Verpackungsmüll.
Da du nicht selbst jedem versendeten Päckchen hinterher reisen kannst, um den Verpackungsmüll zurück zu nehmen, trittst du diese Pflicht mit Hilfe der Verpackungslizenz an ein Duales System deiner Wahl ab. Das Duale System kümmert sich dann um die Abholung und das Recycling deiner Verkaufsverpackung.
Hier findest du eine Übersicht der bekanntesten Dualen Systeme.
Da das durch dich gewählte Duale System auch nicht wissen kann, welcher Verpackungsmüll genau von dir ist, fusst das System auf sogenannten Materialfluss-quoten. Entscheidend für dich ist, dass du durch den Erwerb einer Verpackungslizenz deiner Pflicht nachkommst und das Recycling und Entsorgung an ein Duales System outsourced. Übrigens der Emissionsrechtehandel funktioniert auf eine recht ähnliche Art und Weise.