Verpackungsgesetz (VerpackG):
Was Händler wirklich wissen müssen
Wer ist betroffen? Was muss lizenziert werden? Wie funktioniert die LUCID-Registrierung – und was droht bei Verstößen? Alles Wichtige zum VerpackG, ohne Behördendeutsch.
Was ist das Verpackungsgesetz warum betrifft es dich?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit dem 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft und hat die alte Verpackungsverordnung abgelöst. Es verpflichtet Hersteller und Händler dazu, sich an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu beteiligen indem sie eine Verpackungslizenz bei einem zugelassenen Dualen System erwerben.
Kurz gesagt: Wer gewerblich Verpackungen in Deutschland an private Endverbraucher abgibt, muss dafür bezahlen, dass diese Verpackungen später recycelt werden können. Das gilt für den Karton, mit dem du ein Paket verschickst, genauso wie für die Produktverpackung des Herstellers.
Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?
Als Hersteller im Sinne des VerpackG gilt, wer Verpackungen befüllt, Waren in Verpackungen einschließt oder Verpackungen als Serviceverpackungen an Letztvertreiber abgibt – und diese Verpackungen letztlich beim privaten Endverbraucher anfallen.
Betroffen sind insbesondere:
Online-Händler, die Waren in Paketen an Privatkunden versenden — egal ob selbst hergestellt oder weiterverkauft. Mindestens die Versandverpackung ist lizenzpflichtig.
Hersteller und Markeninhaber, die Produkte mit eigener Verpackung auf den deutschen Markt bringen. Sie lizenzieren Produkt- und ggf. Umverpackung.
Ausländische Händler (EU, China u.a.), die direkt an deutsche Endverbraucher verkaufen — etwa über Amazon, eBay oder den eigenen Webshop. Seit 2022 stark verschärft.
Gastronomen und Letztvertreiber, die Serviceverpackungen (Coffee-to-go-Becher, Pizzakartons) an Endkunden abgeben — sofern nicht bereits vor-lizenziert.
Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?
Betroffen sind insbesondere:
Welche Materialien müssen lizenziert werden?
Lizenzierungspflichtig sind Verpackungen aus folgenden Materialarten – jeweils nach Gewicht (in kg) berechnet:
LUCID-Registrierung: Schritt für Schritt erklärt
Bevor du eine Verpackungslizenz kaufen kannst, musst du dich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Das ist kostenlos und einmalig.
LUCID-Konto anlegen
Auf lucid.verpackungsregister.org kostenlos als Hersteller registrieren. Du brauchst: Name, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden). Im Anschluss erhältst du eine Registrierungsnummer.
Verpackungslizenz abschließen
Für deine jährlichen Verpackungsmengen schließt du einen Lizenzvertrag bei einem Anbieter ab. Nutze unsere exklusiven Gutscheincodes um den günstigsten Preis für deine Lizenz zu erhalten.
Mengenmeldung bei LUCID hinterlegen
Nach dem Lizenzkauf gibst du in LUCID an, bei welchem Anbieter du deine Mengen lizenziert hast. Gib hier immer die selben Mengen an, die du auch lizenziert hast.
Jährliche Mengenmeldungen
Bis zum 15. Mai des Folgejahres meldest du in LUCID und bei deinem Anbieter die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen des letzten Jahres nach Materialart. Diese Meldung wird auch als Jahresabschlussmengenmeldung bezeichnet.
Zusätzlich musst du am Anfang des Jahres immer eine neue Prognosemeldung bei LUCID und deinem Anbieter für die Planmengen des neuen Jahres machen.
Verpackungslizenz Kosten 2026 was zahlen Online-Händler wirklich?
Die Kosten hängen von zwei Faktoren ab: Materialart und Menge. Glas und Naturmaterialien / sonstige Materialien sind preislich am günstigsten, Papier und Pappe liegen im Mittelfeld, Kunststoff, Metalle und Verbundstoffe sind am teuersten. Für die meisten kleinen Online-Händler liegt der Jahresbeitrag zwischen 25 und 150 Euro.
Kleinstmengen Papier/Pappe/Karton (PPK) im Preisvergleich
| Menge (PPK) | Reclay | Grüner Punkt | Lizenzero |
|---|---|---|---|
| 1 – 50 kg | 12,55 – 21,67 € | 36,00 € | 35,88 € |
| 50 – 100 kg | 21,67 – 28,51 € | 36,00 € | 36,25 - 49,00 € |
| 150 kg | 40,29 € | 36,00 € | 62,74 € |
Alle Preise netto 2026. Grün = günstigster Anbieter in dieser Mengenstufe.
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Bußgelder und Abmahnungen: Was droht bei Verstoß?
Das Verpackungsgesetz wird aktiv vollzogen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister prüft regelmäßig, ob Hersteller registriert und systembeteiligt sind. Plattformen wie Amazon sind zudem verpflichtet, nicht-konforme Anbieter zu sperren.
| Verstoß | Mögliche Folge | Max. Bußgeld |
|---|---|---|
| Keine LUCID-Registrierung | Verkaufsverbot, Bußgeld | 200.000 € |
| Keine Systembeteiligung | Abmahnung, Bußgeld, Verkaufsverbot | 200.000 € |
| Falsche Mengenmeldung | Nachzahlung, Bußgeld | 100.000 € |
| Keine Vollständigkeitserklärung (ab 80t/Jahr) | Bußgeld | 200.000 € |
Neben behördlichen Bußgeldern sind Abmahnungen durch Mitbewerber ein reales Risiko. Da die LUCID-Datenbank öffentlich einsehbar ist, können Konkurrenten direkt überprüfen, ob ein Händler registriert und systembeteiligt ist. Abmahnkosten können schnell mehrere tausend Euro betragen.
VerpackG 2: Was hat sich seit 2022 geändert?
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG 2), die ab Juli 2022 in Kraft getreten ist, wurden mehrere wichtige Änderungen eingeführt. Hier die relevantesten für Online-Händler:
In 4 Schritten zur rechtssicheren Verpackungslizenz
Klingt komplizierter als es ist. Für die meisten kleinen Online-Händler dauert die komplette Einrichtung unter einer Stunde.
LUCID-Konto anlegen
Auf lucid.verpackungsregister.org kostenlos als Hersteller registrieren. Du brauchst: Name, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden). Im Anschluss erhältst du eine Registrierungsnummer.
Verpackungslizenz abschließen
Für deine jährlichen Verpackungsmengen schließt du einen Lizenzvertrag bei einem Anbieter ab. Nutze unsere exklusiven Gutscheincodes um den günstigsten Preis für deine Lizenz zu erhalten.
Mengenmeldung bei LUCID hinterlegen
Nach dem Lizenzkauf gibst du in LUCID an, bei welchem Anbieter du deine Mengen lizenziert hast. Gib hier immer die selben Mengen an, die du auch lizenziert hast.
Jährliche Mengenmeldungen
Bis zum 15. Mai des Folgejahres meldest du in LUCID und bei deinem Anbieter die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen des letzten Jahres nach Materialart. Diese Meldung wird auch als Jahresabschlussmengenmeldung bezeichnet.
Zusätzlich musst du am Anfang des Jahres immer eine neue Prognosemeldung bei LUCID und deinem Anbieter für die Planmengen des neuen Jahres machen.
FAQ: Alle Antworten zum Verpackungsgesetz
Bin ich als Kleinunternehmer wirklich verpflichtet?+
Ich verkaufe nur B2B — brauche ich trotzdem eine Lizenz?+
Ich kaufe bei Amazon FBA — wer ist Hersteller?+
Kann ich Anbieter wechseln, wenn ich unzufrieden bin?+
Was ist der Unterschied zwischen LUCID und Verpackungslizenz?+
Ich versende aus dem Ausland — bin ich auch betroffen?+
Was, wenn ich mehr lizenziert habe als verbraucht?+
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